Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung zwischen der JM Systembau GmbH („Vermieter“) und dem Kunden („Mieter“) für alle Mietverträge über Baumaschinen und Ausrüstung, die über die Webseite jm-mietpark.com, telefonisch, schriftlich oder direkt abgeschlossen werden.
Die AGB gelten ausschließlich; abweichende Bedingungen des Mieters erkennen wir nur an, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen. Diese Bedingungen gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer, wobei Verbraucher natürliche Personen sind, die außerhalb ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln, und Unternehmer solche, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Änderungen dieser AGB werden dem Mieter mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn nicht binnen vier Wochen Widerspruch eingelegt wird.
Ein Mietvertrag kommt zustande, wenn der Mieter eine Bestellung aufgibt und der Vermieter diese annimmt. Bestellungen können über die Webseite jm-mietpark.com, telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder direkt vor Ort erfolgen.
Die Annahme der Bestellung durch den Vermieter erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Übergabe der gemieteten Baumaschine an den Mieter.
Der Mieter ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss alle erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Bei Änderungen der relevanten Daten ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Jegliche Unklarheiten oder Abweichungen in den Bestelldetails sollten vor Vertragsabschluss geklärt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Die Mietdauer beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, der in der Auftragsbestätigung festgelegt oder bei der Übergabe der Maschine vereinbart wird, und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietsache an JM Systembau GmbH am vereinbarten Tag.
Die Rückgabe hat an dem in der Bestellung vereinbarten Ort innerhalb der Geschäftszeiten zu erfolgen, welche von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 16:00 Uhr sind.
Mietsachen sind in gereinigtem Zustand und vollgetankt zurückzugeben. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen behält sich der Vermieter das Recht vor, Reinigungs- und Tankkosten zu berechnen. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am letzten Tag der Mietdauer bis spätestens zur geschlossenen Geschäftszeit zurückzugeben.
Verspätete Rückgaben führen zu einer Berechnung eines zusätzlichen Miettages. Sollte die Rückgabe der Mietsache durch unvorhergesehene Umstände verzögert werden, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. In solchen Fällen kann eine individuelle Vereinbarung getroffen werden, jedoch können dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
Die JM Systembau GmbH bietet zusätzlich zur Selbstabholung auch einen Liefer- und Abholservice für die gemieteten Geräte an. Dieser Service wird durch Mitarbeiter der JM Systembau GmbH durchgeführt und ist optional wählbar.
Kosten für Lieferung und Abholung:
Die Gebühren decken die Kosten für beide Fahrten – die Anlieferung und die spätere Abholung der Mietsache. Kunden, die diesen Service in Anspruch nehmen möchten, sollten dies bei der Buchung der Mietgeräte angeben und die Details zur Lieferung im Voraus klären.
Der Mietpreis für die Maschinen und Geräte wird auf der Webseite jm-mietpark.com ausgewiesen oder während des Bestellvorgangs mitgeteilt. Alle Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Zahlungsbedingungen:
Diese Regelungen stellen sicher, dass die Rechte des Mieters gewahrt bleiben und bieten gleichzeitig eine klare Grundlage für den Umgang mit Verspätungen bei der Übergabe des Mietgegenstandes.
Die gemieteten Maschinen und Geräte sind durch eine Versicherung abgedeckt, die im Mietpreis enthalten ist. Diese Versicherung deckt Schäden an der gemieteten Maschine selbst ab, jedoch nicht die Schäden, die durch die Maschine während der Mietdauer verursacht werden könnten.
Selbstbeteiligung: Im Schadensfall beträgt die Selbstbeteiligung 250 Euro. Dies gilt für alle Reparaturen und Kosten, die durch Beschädigung der Maschine während der Mietdauer anfallen.
Ausnahmen der Versicherungsdeckung: Die Versicherung deckt keine Schäden ab, die entstehen, wenn der Bediener der Maschine alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Drogen steht oder wenn die Maschine fahrlässig bedient wurde. In diesen Fällen trägt der Mieter die volle Verantwortung und die vollen Kosten für die Reparatur.
Haftung des Mieters: Der Mieter haftet vollumfänglich für alle Schäden, die durch den Betrieb der Maschine verursacht werden, einschließlich Schäden an Drittobjekten oder Personen.
Der Mieter ist verpflichtet, alle Sicherheits- und Bedienungsanweisungen, die mit der Maschine bereitgestellt werden, zu befolgen und die Maschine nur im technisch einwandfreien Zustand und entsprechend ihrer Bestimmung zu verwenden.
Haftungsausschluss des Vermieters: JM Systembau GmbH übernimmt keine Haftung für Betriebsunterbrechungen oder indirekte Schäden, die durch die Miete oder den Betrieb der Maschine entstehen könnten. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt die Haftung unberührt.
Der Mietvertrag wird mit einem festgelegten Start- und Enddatum abgeschlossen. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages durch den Mieter oder ein Rücktritt vor Beginn der Mietdauer ist möglich, unterliegt jedoch Gebühren.
Kündigungsrecht des Mieters: Der Mieter kann den Mietvertrag vorzeitig beenden. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung muss der Mieter den Vermieter mindestens 48 Stunden vor dem gewünschten Beendigungsdatum schriftlich informieren. Es können Stornogebühren anfallen, die sich nach dem Zeitpunkt der Kündigung und den bis dahin entstandenen Kosten für den Vermieter richten.
Rücktrittsrecht des Mieters: Der Mieter hat das Recht, vor Beginn der Mietdauer vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem Rücktritt können ebenfalls Stornogebühren erhoben werden, abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts und den bereits entstandenen Kosten für den Vermieter.
Kündigungsrecht des Vermieters: JM Systembau GmbH kann den Mietvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem schwerwiegende Vertragsverletzungen durch den Mieter, wie z.B. Zahlungsverzug oder unsachgemäßer Umgang mit den Mietgeräten.
Geltungsbereich und Änderungen der AGB: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Vertragsbeziehungen zwischen JM Systembau GmbH und dem Mieter. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der schriftlichen Form; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Gerichtsstand und anwendbares Recht: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis zwischen JM Systembau GmbH und dem Mieter ist ausschließlich das für den Sitz von JM Systembau GmbH zuständige Gericht örtlich und sachlich zuständig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.